Notfallbetreuung von Schülerinnen und Schülern

Es werden nur Schülerinnen und Schüler betreut für die gilt, dass ein/e Erziehungsberechtigte/r, im Fall von Alleinerziehenden der / die Alleinerziehende, Berufe der kritischen Infrastruktur ausüben. Die betroffenen Berufsgruppen sind: 

Gesundheits- und Pflegepersonal, Ärzte, Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz, öffentliche Infrastrukturen wie Strom / Wasser / Entsorgung / ÖPNV

Füllen Sie für eine Anmeldung für das Betreuungsangebot hierzu bitte dieses Dokument aus:

Aktualisierte_Erklarung_ zur sog. N otfallbetreuung, Stand 19.3.2020

Bitte beachten Sie, dass Schülerinnen, Schüler sowie deren Eltern und Erziehungsberechtigte das Schulgelände nicht betreten dürfen! 

Bitte entnehmen Sie weitere Informationen der offiziellen Webseite des Schulamts:

https://schulamt.info