Übertritt

Hauptansprechpartner bei der Beratung

Bitte wenden Sie sich bzgl. eines möglichen Übertritts an den jeweiligen Klassenleiter Ihres Kindes. Dieser kann meist am besten einschätzen, welches Leistungspotential Ihr Kind hat und Sie an weitere Beratungsstellen vermitteln. 

Alles zum Übertritt von der Grundschule an die weiterführenden Schulen, alle Regelungen zu Übertritten an andere Schulen und Hinweise zum Schulwechsel über Ländergrenzen

Die erste Schulwahl nach der Grundschule bedeutet keine abschließende Entscheidung über die schulische Laufbahn des Kindes. Das bayerische Schulsystem eröffnet jeder Schülerin und jedem Schüler einen individuellen Bildungsweg. Im Laufe eines Schullebens können sich Leistungen von Kindern und Jugendlichen ändern. Jeder Schüler erhält deshalb regelmäßig die Möglichkeit, seinen Bildungsweg neuen Gegebenheiten und Zielen anzupassen. Dies vermeidet Unter- oder Überforderung und macht den Schulerfolg wahrscheinlich. Alle Schulen in Bayern bieten mehrere Möglichkeiten, um Schulabschlüsse zu erreichen. Grundsätzlich gilt: Mit jedem erreichten Abschluss steht der Weg zum nächsthöheren schulischen Ziel offen. Nach dem Prinzip der Durchlässigkeit ermöglicht jede weiterführende Schule den mittleren Schulabschluss.

Mögliche Übertritte: 

Nach der 6. Klasse kann Ihr Kind auf einen M-Zweig der Mittelschule wechseln, wenn es die Voraussetzungen erfüllt, die Sie hier finden.

Übertritte an andere Schultypen sind generell möglich, jedoch sind die Voraussetzungen dafür noch etwas schwerer zu erreichen. Informationen zum Übertritt an die Realschule, an das Gymnasium, oder an die Wirtschaftsschule finden Sie hier.

Beachten Sie außerdem die Übersicht für die möglichen Übertritte der Schulberatung Nürnberg:

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